Vario Glas GmbH FN 472431b des Landesgerichtes St. Pölten Firmensitz: Im Gewerbepark 4, 3251 Purgstall an der Erlauf
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Vario Glas GmbH gelten ausschließlich für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der Vario Glas GmbH. Alle Leistungen und Angebote des Unternehmens erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt und sind nicht gültig. Es besteht auch kein Konsens, abweichende Bedingungen als rechtsverbindlich anzuerkennen.
Der Kunde erklärt seine vorbehaltlose Zustimmung zu den AGB der Vario Glas GmbH bereits dadurch, dass er die Leistungen und Angebote der Vario Glas GmbH in Anspruch nimmt. Diese AGB gelten verbindlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird, und zwar auch im Sinne eines Rahmenvertrags.
Abreden und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen von der Geschäftsführung genehmigt werden. Zusagen oder Mitteilungen von Mitarbeitern sind nur bindend, wenn sie von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt werden. Die Mitarbeiter sind nicht befugt, rechtswirksame Zusagen im Namen der Vario Glas GmbH zu treffen.
Die Ware wird in handelsüblicher Beschaffenheit geliefert. Produktbeschreibungen und Produktangaben der Vario Glas GmbH werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Produktbeschreibungen und Angaben gelten nicht als Garantiezusage, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Angebote der Vario Glas GmbH sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Kunden gilt als bindendes Vertragsangebot hinsichtlich der gewünschten Ware oder Dienstleistung.
Alle Angebotspreise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Lohn- und Materialkosten und sind bis zum Ablauf von 3 Wochen nach unserem Angebot bindend, soweit im Angebot nichts anderes angeführt wird. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, unsere Angebotspreise eventuellen Veränderungen bezüglich Lohn- und Materialkosten anzupassen. Unsere Angebotspreise verstehen sich grundsätzlich nicht als Pauschalpreisgestaltung zur Herstellung eines bestimmten Erfolges, sondern als Auspreisung der angebotenen Positionen/Leistungen.
Die an Vario Glas GmbH oder seine (Außendienst-) Mitarbeiter gegebene Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn Vario Glas GmbH schriftlich bestätigt oder die Lieferung durch Vario Glas GmbH tatsächlich durchgeführt wird.
Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Vario Glas GmbH zustande. Als Auftragsbestätigung gelten auch Lieferscheine oder Ausgangsrechnungen. Auch das Absenden oder Übergeben der bestellten Ware oder Leistung bewirkt den Vertragsabschluss. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch die Vario Glas GmbH.
Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit. Sie sind grundsätzlich unverbindlich und kostenpflichtig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bezahlt der Kunde das Entgelt für den Kostenvoranschlag und erteilt daraufhin einen Auftrag, wird das Entgelt gutgeschrieben.
Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können – sofern nicht anders vereinbart – zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Werkzeichnungen, Skizzen oder Aufmaßunterlagen müssen vor der Fertigung vom Kunden schriftlich freigegeben werden. Bestellte Planungsleistungen sind entgeltliche Zusatzleistungen und werden entsprechend verrechnet.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung gültigen Preise, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer sowie sonstiger Abgaben und Zuschläge. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen.
Die Preise gelten ab Werk oder Lager, ohne Verpackung, Versicherung und Versandkosten. Maßgeblich für auf Gewicht oder andere Einheiten bezogene Preisberechnungen ist die im Lieferpapier festgestellte Einheit. Änderungen bei Lohn- oder Produktionskosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung berechtigen Vario Glas GmbH zu einer Preisanpassung.
Die Angebotspreise basieren auf den Angaben des Bestellers ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten. Mengen- und Aufmaßänderungen führen zu Preisänderungen. Transportkosten sind nicht im Preis enthalten; im Allgemeinen gelten angemessene Versandspesen. Die Versandart, der Versandweg und der Frachtführer werden von Vario Glas GmbH bestimmt. Der Kunde kann gegen Aufpreis eine Transportversicherung abschließen.
Verpackungskosten und Bearbeitungsspesen werden zusätzlich verrechnet. Der Versand erfolgt lose oder auf Mehrweg- bzw. Spezialtransportgestellen, deren Rückgabe der Kunde innerhalb von vier Wochen nachzuweisen hat. Nach Ablauf dieser Frist kann Vario Glas GmbH die Gestelle zum Selbstkostenpreis in Rechnung stellen. Sonstige Verpackungen sind vom Kunden eigenverantwortlich zu entsorgen.
Montage-, Aufstellungs- und sonstige Dienstleistungen sowie Schulung und Einarbeitung werden separat abgerechnet. Für Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit und an Feiertagen gelten Zuschläge.
Die Zahlungen sind gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Fehlt eine gesonderte Vereinbarung, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Vario Glas GmbH kann auch für Teillieferungen Teilrechnungen stellen. Für die fristgerechte Zahlung ist das Datum des Zahlungseingangs maßgeblich. Skontoabzüge sind nur bei schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Geltendmachung von Mängeln befreit den Kunden nicht von der Zahlungspflicht; eine Aufrechnung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Das gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte.
Bei Ratenzahlungsvereinbarungen tritt bei Verzug mit einer Rate Terminsverlust ein, sodass der gesamte offene Betrag sofort fällig wird. Die Einhaltung der Zahlungsfrist ist Voraussetzung für die weitere Vertragserfüllung. Bei Zahlungsverzug kann Vario Glas GmbH Arbeiten einstellen und vom Vertrag zurücktreten.
Vorprozessuale Kosten wie Mahnspesen und Anwaltskosten trägt der Kunde. Mahnspesen betragen mindestens EUR 10 je Mahnung. Bei Zahlungsverzug werden alle Rechnungen sofort fällig. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden, kann Vario Glas GmbH Sicherheiten verlangen oder die Lieferung einstellen. Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann Zinsen, zuletzt auf das Kapital angerechnet. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (4 %; bei Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Höhere tatsächliche Kosten und Zinsen können bei Nachweis gefordert werden.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Vario Glas GmbH. Der Eigentumsvorbehalt gilt für die gesamte Lieferung und Leistung. Wird die Ware verbunden, vermischt oder weiterveräußert, tritt der Kunde seine Forderung sicherungshalber an Vario Glas GmbH ab.
Der Kunde muss jede Pfändung sofort anzeigen und haftet für die Abwendungskosten. Bei Verbindung mit anderen Sachen erwirbt Vario Glas GmbH Miteigentum im entsprechenden Verhältnis. Bei Weiterveräußerung tritt der Kunde seine Forderungen an Vario Glas GmbH ab und informiert Dritte entsprechend. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ist unzulässig. Die Rücknahme der Ware gilt nur dann als Rücktritt, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
Vario Glas GmbH übernimmt Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe nachweislich vorhanden sind. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 Satz 2 ABGB ist ausgeschlossen. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen, schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als mangelfrei. Versteckte Mängel sind binnen sieben Tagen nach Entdeckung zu melden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferdatum. Unerhebliche Minderungen gelten nicht als Mangel. Keine Gewährleistung besteht bei Nichtbeachtung von Anweisungen, Abnutzung, Fremdeingriffen, Glasbruch und bestimmten Sonderfällen. Bei Mängeln kann der Kunde Verbesserung oder Austausch verlangen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Mängel, die nach der Übergabe entstanden sind. Farbabweichungen, Toleranzen, natürliche Effekte und Eigenfarben von Glas gelten nicht als Mangel. Maßangaben des Kunden schließen die Gewährleistung für Maße aus.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Produkthaftung. Wird die Vario Glas GmbH verpflichtet, als Hersteller oder Importeur benannt zu werden, beträgt die hierfür angemessene Frist mindestens acht Wochen.
Besondere Hinweise für den Kunden Glas und Glaselemente sind Produkte, die aus verschiedenen Naturstoffen gefertigt werden. Aufgrund ihrer Beschaffenheit unterliegen sie Schwankungen in Farbe und Struktur, die nicht beeinflusst werden können. Unterschiedliche Faktoren – insbesondere bei der Farbgestaltung – können dazu führen, dass die Farbwirkung einzelner Elemente unterschiedlich erscheint. Chargenunterschiede sowie Abweichungen von Mustern sind daher jederzeit möglich.
Bearbeitung und Haftung Während der Bearbeitung, beispielsweise beim Ausglasen, Schneiden oder Schleifen, kann Glas auch ohne besondere äußere Einwirkung zu Bruch gehen. Übernommenes Glas bzw. Glaselemente können jederzeit während der Bearbeitung brechen; hierfür wird keine Haftung übernommen.
Pflegehinweise für Glas und Glaselemente Zur Entfernung von Flecken, Spritzern oder Tropfen sollten Glas und Glaselemente ausschließlich mit einem weichen Tuch gereinigt werden. Scheuermittel oder Chemikalien dürfen keinesfalls ungeprüft verwendet werden. Als grundsätzliche Pflegeempfehlung gilt die Verwendung von Fensterleder, das in heißem und klarem Wasser ausgewaschen wurde.
Statische und thermische Einflüsse Jegliche statischen oder thermischen Spannungseinflüsse auf Glaselemente sind besonders zu beachten und zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Einwirkungen durch Aufkleber, Dekorationen, Befestigungen sowie direkte und indirekte Temperatureinflüsse, etwa durch Beleuchtungsmittel oder Kühlanlagen.
Bei unvollständigen oder fehlerhaften Lieferungen ist Vario Glas GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren, mindestens vier Wochen. Handelsübliche Toleranzen berechtigen nicht zur Beanstandung.
Vario Glas GmbH haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen (ausgenommen Personenschäden). Die Haftung ist der Höhe nach auf den Rechnungswert beschränkt. Für Mangelfolgekosten, Verzugsschäden, immaterielle und mittelbare Schäden besteht keine Haftung. Zunächst kann nur Verbesserung oder Austausch verlangt werden. Für Unternehmer beträgt die Frist für Schadenersatzansprüche ein Jahr, für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Vario Glas GmbH bemüht sich um die Einhaltung vereinbarter Liefertermine; diese sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Verzögerungen durch unvollständige Angaben oder höhere Gewalt sind nicht von Vario Glas GmbH zu vertreten. Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten, ist eine Nachfrist von mindestens vier Wochen zu gewähren. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
Österreichische Konsumenten haben das Recht, binnen sieben Werktagen ab Erhalt der Ware schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Für Kunden aus anderen Ländern gelten die jeweiligen nationalen Verbraucherrechte.
Bei Annahmeverzug oder wichtigen Gründen kann Vario Glas GmbH ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Im Rücktrittsfall ist die Ware zurückzugeben; bei unversehrtem Eingang erstattet Vario Glas GmbH die Zahlungen, die Rücksendekosten trägt der Kunde. Bei Zahlungsverzug ist Vario Glas GmbH von weiteren Leistungen befreit. Bei unberechtigtem Rücktritt kann Vario Glas GmbH auf Vertragserfüllung bestehen oder eine Stornogebühr von 10 % verlangen.
Bei Sonderanfertigungen nach Kundenvorgaben haftet der Kunde dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Vario Glas GmbH ist im Streitfall schad- und klaglos zu halten. Alle Unterlagen bleiben Eigentum der Vario Glas GmbH und dürfen ohne Zustimmung weder weitergegeben noch anderweitig genutzt werden.
Im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Schadenersatzausschlüssen
ESG-Scheiben müssen laut EN 12150 mit einem Stempel an der Kante versehen sein; ein Flächenstempel ist kein Reklamationsgrund.
Thermische Prozesse können zu Oberflächenveränderungen (z.B. Pünktchen, Rollenabdrücke) führen, was keinen Reklamationsgrund darstellt.
Für die statische Zulassung wird keine Gewähr übernommen; eine statische Berechnung wird empfohlen.
Maßtoleranzen und optische Abweichungen bei gebogenem Glas sind technisch bedingt.
Anisotropen sind produktionsbedingt und kein Reklamationsgrund.
Farbabweichungen durch unterschiedliche Rohglas-Chargen sind möglich.
Bei Siebdruck gelten fertigungstechnisch bedingte Strukturen, Farbunterschiede und Lichteffekte nicht als Mangel.
Für Glasbruch bei Herstellung oder Transport übernimmt Vario Glas GmbH keine Haftung.
Ein vollständiger Ausschluss von Spontanbruch bei ESG ist trotz Heatsoak-Test nicht möglich.
Für die Festigkeit und Dauerhaftigkeit von UV-Verklebungen wird keine Gewähr übernommen, sofern Vorgaben nicht eingehalten werden.
Für Glasskotelackierung werden spezielle Kleber empfohlen; für andere Kleber wird keine Gewähr übernommen.
B:IN GLASS VSG ist nur mit speziellem Silikon zu versiegeln, sonst keine Haftung.
Clearshieldbeschichtungen sind nur mit Wasser und Mikrofaser zu reinigen, keine Chemie verwenden.
Oberflächen- und Kantenbeschädigungen sind binnen fünf Werktagen zu melden.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 3251 Purgstall. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz der Vario Glas GmbH. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Der Kunde stimmt der Datenverarbeitung zu und ist verpflichtet, Adressänderungen mitzuteilen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Pläne, Skizzen, Marken, Muster, Logos, Kataloge, Prospekte und Abbildungen bleiben geistiges Eigentum der Vario Glas GmbH.
Für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Ausschluss der Vermutung der Mangelhaftigkeit betrifft nur Unternehmer. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht gegenüber Konsumenten; für diese beträgt die Schadenersatzfrist drei Jahre ab Kenntnis.
Für Konsumenten gilt das Gericht am Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort. Die verkürzten Gewährleistungsfristen gelten nicht für Konsumenten, es gelten die gesetzlichen Fristen. Kostenvoranschläge sind auch für Konsumenten entgeltlich und stellen keine Preisgarantie dar. Preise für Konsumenten sind Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer. Bei Zahlungsverzug nach Mahnung wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Verzugszinsen für Konsumenten betragen 4 % pro Jahr. Der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts gilt nicht für Konsumenten.
Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die übrigen Regelungen bleiben weiterhin in vollem Umfang gültig und anwendbar.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis; auch hierfür ist die Schriftform zwingend erforderlich.
Vario Glas GmbH 01.01.2026